Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig für Hardware- und Dienstleistungen
AGB: |
1. Allgemeines Den Lieferungen und Dienstleistungen von FPS liegen die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit dem schriftlichen Auftrag des Auftraggebers oder - falls ein solcher nicht erfolgt ist - durch schriftliche Auftragsbetätigung oder Rechnungsstellung Vertragsinhalt, ohne dass es dazu einer besonderen Vereinbarung bedarf. Die einzelnen Punkte dieser Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn zwischen dem Auftraggeber und FPS keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. FPS behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. 2. Vertragsinhalt Grundsätzlich gelten die in der am Tage der Lieferung oder sonstigen Leistung gültigen Preisliste oder der Auftragsbestätigung angegeben Preise. Ist FPS zum Zeitpunkt des Auftrags kein Preis bekannt oder sind während der Lieferzeit Preiserhöhungen eingetreten, erhöht sich der Verkaufspreis der Ware oder der Leistungen entsprechend um diesen Betrag. Die Preisgestaltung unterliegt FPS. Sollte der Kunde mit Preisänderungen nicht einverstanden sein, so steht ihm zu, dass Vertragsverhältnis zum nächsten Quartalsende zu beenden. In diesen Fall bleiben die zuletzt festgelegten Preis bis zum Quartalsende gültig. 4. Termine Kündigungen sind jeweils zum Quartalsende mit 4-wöchiger Frist FPS in schriftlicher Form per Einschreiben bekannt zu geben. Eine fristlose Kündigung durch FPS kann nach Unterlassungsaufforderung unter den folgenden Gründen erfolgen: Das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Kunden, insbesondere Volksverhetzung, Diskriminierung von anderen wegen ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Weltanschauung. Veröffentlichung von Daten in jeglicher Form ohne nachgewiesenes Einverständnis des Originäres, Veröffentlichung von pornographischem Material, Missachtung von Datenschutzbestimmungen, Gesetz- und/oder vertragswidrige Nutzung des Zugangs zum Internet, Verstöße gegen die Zusatzbedingungen in Nr. 16 der AGB oder Zahlungsverzug. 6. Zahlungsbedingungen Zahlt der Auftraggeber nach Fälligkeit (vergl. Ziffer 5) nicht innerhalb einer Woche, so kann FPS dem Auftraggeber eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Nach Ablauf dieser 2wöchigen Nachfrist kann FPS Erfüllung verlangen sowie durch den Verzug entstandenen Schaden geltend machen. Ferner ist bei Zahlungsverzug des Kunden FPS berechtigt, die Internet-Seiten vom Abruf zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Ab Fälligkeit ist der Gesamtpreis mit 6% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen, wenigstens jedoch mit pauschal 4% des Gesamtpreises zu vergüten. 8. Nutzung durch Dritte Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die FPS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von FPS oder deren Unterlieferanten, bzw. bei den von FPS autorisierten Betreibern von Internet-Service-Rechnern eintreten – hat FPS auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen FPS die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit über mehr als 3 Werktage erstreckt. 10. Haftungsbeschränkung Falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die FPS unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gem. §33Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell gespeichert und verarbeitet werden. 12. Aufrechnung, Zurückhaltung, Abtretung Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden von FPS nur zu dem in der Software-Branche üblichen Konditionen und Preisen durchgeführt (siehe Preisliste). FPS führt keine Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Fremdprodukten durch. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, d. h. sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätte, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. |